KOoperatives StudienMOdell

KOSMO: Das duale, berufsbegleitende Studium an der Hochschule Kaiserslautern

KOSMO für Unternehmen

Welche Vorteile bietet das Modell den Unternehmen?

Als Unternehmen hat man die Möglichkeit bereits vorhandenes Personal weiter zu qualifizieren, zu halten oder junge Talente an sich zu binden und zu formen. Oft kommt es nach dem Studium zu einem Arbeitsvertrag, hier entfällt die Einarbeitungszeit, der/die Beschäftigte ist bereits bekannt im Unternehmen und kennt die formalen und informellen Abläufe. Weiterhin wird es als Einstieg genutzt, um mit der Hochschule in Kontakt zu treten und mit ihr zusammen zu arbeiten.

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

Von Seite des Studierenden ist zunächst eine Hochschulzugangsberechtigung notwendig. Darüber hinaus muss der potentielle KOSMO Studierende an der HS Kaiserslautern immatrikuliert sein.

Das Unternehmen muss den Willen haben, einen Kooperationsrahmenvertrag abzuschließen und eine/n KOSMO – Studierende zu beschäftigen. Im Unternehmen selbst wird dann für die/den KOSMO – Studierenden ein Ansprechpartner ernannt.

Welche Kosten könnten für das Unternehmen entstehen?

Das Unternehmen zahlt die Anstellungsvergütung für die/den KOSMO Studierende/n. Diese richtet sich nach einer Ausbildungsvergütung und orientiert sich an der Qualifikation des/der Studierenden. Bei der Hochschule fallen keine weiteren Kosten an. Ferner besteht seit 01.01.2012 Sozialversicherungspflicht. Die Betriebe müssen für kooperativ Studierende genauso Beiträge zahlen wie für Auszubildende. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Vergütung auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angerechnet wird.

Was passiert mit Patenten, Ergebnissen und sonstigen (internen) Dokumenten?

Dies kann vertraglich individuell geregelt und ausgehandelt werden. Hierzu wenden Sie sich an uns persönlich.

Besteht für das Unternehmen freie Studierendenwahl?

Die/der Studierende bewirbt sich im Unternehmen und nimmt demnach am gängigen Bewerbungsverfahren teil. Alternativ kann sich ein Unternehmen gerne an die einzelnen Fachbereiche wenden, wenn es eine Empfehlung für eine/n Studierenden in einem fortgeschrittenen Studienabschnitt möchte. In diesem Kontext spielt das Referat eine beratende, koordinierende und unterstützende Funktion. Es kann Stellenbeschreibungen oder weitere Anfragen an die entsprechende Stelle in den Fachbereichen der Hochschule weiterleiten.

Was passiert, wenn das Unternehmen zurzeit keine Studierenden sucht?

Nach Absprache mit der HS ruht der Kooperationsrahmenvertrag in dieser Zeit und kann bei Bedarf unbürokratisch wieder in Anspruch genommen werden.

Wie sieht es mit Kündigungsfristen aus?

Der Anstellungsvertrag zwischen dem Unternehmen und der/dem KOSMO - Studierenden kann im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen gelöst werden. Der Kooperationsrahmenvertrag zwischen dem Unternehmen und der Hochschule kann zu jedem Semesterende gekündigt werden.

An wie vielen Tagen steht ein Studierender dem Unternehmen zur Verfügung?

Im Rahmen dieses Studienmodells werden neben den vorlesungsfreien Zeiten einige Pflichtelemente wie Vorpraktikum, Praxisphase und Bachelorarbeit im kooperierenden Unternehmen erbracht. Weiterhin besteht die Möglichkeit individuelle Absprachen zu treffen, um zum Beispiel auch in der Vorlesungszeit in einem bestimmten Stundenumfang im Unternehmen tätig zu sein. Manche Unternehmen vereinbaren einen Stundensatz, der im Jahr erbracht werden muss.

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Kooperatives Studienmodell KOSMO

Weiterführende Links

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