KOoperatives StudienMOdell
KOSMO: Das duale, berufsbegleitende Studium an der Hochschule Kaiserslautern
KOSMO für Unternehmen
Welche Vorteile bietet das Modell den Unternehmen?
Als Unternehmen hat man die Möglichkeit bereits vorhandenes Personal weiter zu qualifizieren, zu halten oder junge Talente an sich zu binden und zu formen. Oft kommt es nach dem Studium zu einem Arbeitsvertrag, hier entfällt die Einarbeitungszeit, der/die Beschäftigte ist bereits bekannt im Unternehmen und kennt die formalen und informellen Abläufe. Weiterhin wird es als Einstieg genutzt, um mit der Hochschule in Kontakt zu treten und mit ihr zusammen zu arbeiten.
Von Seite des Studierenden ist zunächst eine Hochschulzugangsberechtigung notwendig. Darüber hinaus muss der potentielle KOSMO Studierende an der HS Kaiserslautern immatrikuliert sein. Das Unternehmen muss den Willen haben, einen Kooperationsrahmenvertrag abzuschließen und eine/n KOSMO – Studierende zu beschäftigen. Im Unternehmen selbst wird dann für die/den KOSMO – Studierenden ein Ansprechpartner ernannt. Das Unternehmen zahlt die Anstellungsvergütung für die/den KOSMO Studierende/n. Diese richtet sich nach einer Ausbildungsvergütung und orientiert sich an der Qualifikation des/der Studierenden. Bei der Hochschule fallen keine weiteren Kosten an. Ferner besteht seit 01.01.2012 Sozialversicherungspflicht. Die Betriebe müssen für kooperativ Studierende genauso Beiträge zahlen wie für Auszubildende. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Vergütung auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angerechnet wird. Dies kann vertraglich individuell geregelt und ausgehandelt werden. Hierzu wenden Sie sich an uns persönlich. Die/der Studierende bewirbt sich im Unternehmen und nimmt demnach am gängigen Bewerbungsverfahren teil. Alternativ kann sich ein Unternehmen gerne an die einzelnen Fachbereiche wenden, wenn es eine Empfehlung für eine/n Studierenden in einem fortgeschrittenen Studienabschnitt möchte. In diesem Kontext spielt das Referat eine beratende, koordinierende und unterstützende Funktion. Es kann Stellenbeschreibungen oder weitere Anfragen an die entsprechende Stelle in den Fachbereichen der Hochschule weiterleiten. Nach Absprache mit der HS ruht der Kooperationsrahmenvertrag in dieser Zeit und kann bei Bedarf unbürokratisch wieder in Anspruch genommen werden. Der Anstellungsvertrag zwischen dem Unternehmen und der/dem KOSMO - Studierenden kann im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen gelöst werden. Der Kooperationsrahmenvertrag zwischen dem Unternehmen und der Hochschule kann zu jedem Semesterende gekündigt werden. Im Rahmen dieses Studienmodells werden neben den vorlesungsfreien Zeiten einige Pflichtelemente wie Vorpraktikum, Praxisphase und Bachelorarbeit im kooperierenden Unternehmen erbracht. Weiterhin besteht die Möglichkeit individuelle Absprachen zu treffen, um zum Beispiel auch in der Vorlesungszeit in einem bestimmten Stundenumfang im Unternehmen tätig zu sein. Manche Unternehmen vereinbaren einen Stundensatz, der im Jahr erbracht werden muss. Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Welche Kosten könnten für das Unternehmen entstehen?
Was passiert mit Patenten, Ergebnissen und sonstigen (internen) Dokumenten?
Besteht für das Unternehmen freie Studierendenwahl?
Was passiert, wenn das Unternehmen zurzeit keine Studierenden sucht?
Wie sieht es mit Kündigungsfristen aus?
An wie vielen Tagen steht ein Studierender dem Unternehmen zur Verfügung?